Wasserabgabesatzung




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Die Wasserabgabesatzung (WAS) regelt die grundsätzlichen Vorgaben für den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung der Büchelberger Gruppe.

Die WAS wurde im Amtsblatt Nr. 15 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 17.04.2021 veröffentlicht.

Die 1. Änderungssatzung vom 07.02.2024 wurde im Amtsblatt Nr. 7 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 17.02.2024 veröffentlicht.

 

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