Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) regelt die zu zahlenden Gebühren und Beiträge für den Grundstücksanschluss wie auch für die Trinkwasserbelieferung durch die Büchelberger Gruppe.
Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 48 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 29.11.2025 veröffentlicht.