Für Bauleute


Als Bauherr/-in im Verbandsgebiet der Büchelberger Gruppe dürfen wir Sie auf nachfolgende wichtige Anträge, Merkblätter und technische Vorgaben hinweisen. Die Beachtung dieser Punkte gilt für alle Bauherrn/innen, denn nur so sind Ihre Baumaßnahmen satzungskonform und entsprechen den technischen Vorgaben. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne telefonisch an uns wenden.


Planauskunft


Im Vorfeld jeglicher Bauarbeiten ist die ausführende Firma bzw. Person verpflichtet, sich durch eine Einweisung bei den jeweiligen Anlagenbetreibern über vorhandene Versorgungsanlagen und deren Verlauf zu informieren.
Daher bietet die Büchelberger Gruppe an, für alle die Baumaßnahmen durchführen möchten, sich entsprechend der gültigen Kostensatzung über die Lage unserer Wasserleitungen zu informieren.

Eine Planauskunft können Sie über unsere Online-Leitungsanfrage anfordern.

Denken Sie bitte daran, Ihre Leitungsanfrage rechtzeitig – spätestens 10 Werktage vor Baubeginn – zu stellen und ebenfalls bei anderen Anlagenbetreibern Planauskünfte einzuholen.

Leitungsschutz-
anweisung


Im Interesse einer gesicherten Wasserversorgung, sind bei Arbeiten in der Nähe unserer Anlagen die Vorgaben und Hinweise der „Leitungsschutzanweisung Wasserversorgung“, sowie die geltenden Sicherheitsvorschriften und Technischen Regeln zu beachten und einzuhalten.

Die „Leitungsschutzanweisung Wasserversorgung“ soll allerdings nicht nur die Versorgungsanlagen der Büchelberger Gruppe schützen, sondern dient auch dem Schutz der Bauarbeiter vor Ort und den Anwohnern.

Es ist daher im Interesse aller, bei der Durchführung von Arbeiten in der Nähe unserer Anlagen äußerste Vorsicht walten zu lassen und die Punkte der „Leitungsschutzanweisung Wasserversorgung“ sowie eventuell im Zuge einer Leitungseinweisung zusätzlich gemachten Auflagen, zu beachten und einzuhalten.
Zur Ansicht der Leitungsschutzanweisung klicken Sie hier





Installateur-
verzeichnis


Die Zulassung und Inbetriebsetzung der Hausinstallationsanlage des Grundstückseigentümers bedarf gemäß § 11 der Wasserabgabesatzung eines Installationsunternehmens, das im Installateurverzeichnis der Büchelberger Gruppe eingetragen ist.

Die Inbetriebsetzung der Hausinstallationsanlage muss über das Installateurunternehmen erfolgen.

Die im Installateurverzeichnis geführten Installationsbetriebe sind berechtigt, im Versorgungsgebiet der Büchelberger Gruppe Neuinstallationen, Wartungen oder Instandsetzungen an der Trinkwasserinstallation nach DIN EN 806-5 durchzuführen

Zur Ansicht des Installateurverzeichnisses klicken Sie hier

Technische Anschlussbedingungen


Hauseinführungen und Leerrohre in Eigenregie

An die Einführung der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation) in Gebäuden werden besondere Anforderungen gestellt. Wir möchten Sie rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten über die Möglichkeiten normgerechter Einführungsvarianten informieren.

Wenn Sie als Bauherr/in für den Einbau der Mehrspartenhauseinführung oder für die Verlegung von Leerrohren Ihr Bauunternehmen beauftragen wollen, geben Sie dem dortigen Ansprechpartner bitte unsere Fachinformation „Technische Anschlussbedingungen TAB, Hauseinführungen und Leerrohre in Eigenregie“ für den korrekten Einbau weiter. In diesem Merkblatt sind wichtige Hinweise für den rechtzeitigen Anschluss Ihres Bauvorhabens an die Trinkwasserversorgung übersichtlich zusammengestellt.

Die Verlegung der Wasserleitung erfolgt durch die Büchelberger Gruppe.

Wir beraten Sie gerne über weitere Einzelheiten.
Bitte kontaktieren Sie uns über Online-Hausanschluss

Zur Ansicht der Anschlussbedingungen klicken Sie hier  (Die Fachinformation gilt auch für die Büchelberger Gruppe)