Aktuelle Gebühren


Als öffentlich-rechtlicher Wasserzweckverband sind für die Büchelberger Gruppe die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern) bindend. Der ZV-BUE handelt somit ohne Gewinnerzielungsabsicht strickt nach dem Kostendeckungsprinzip. Dies bedeutet, dass für das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten und ansatzfähigen Kosten maßgebend sind.

In der Beitrags- und Gebührensatzung sind die Verbrauchs- und Grundgebühren veröffentlicht.

 

Was zahlt der Kunde im Durchschnitt für Trinkwasser



1 L

1 L

1 L

0,5 L

Der Wasserpreis setzt sich aus Verbrauchs- und Grundgebühr zusammen.

Für TRINKWASSER von kontrollierter Qualität zahlen unsere Kunden*innen 0,3 Cent für 1 Liter. Inclusive der Jahresgebühr für den Wasserzähler und incl. der Mehrwertsteuer beträgt der Durchschnittspreis bezogen auf 1 m³ Trinkwasser 2,64 Euro.

Der durchschnittliche Wassergebrauch eines Haushaltes liegt im Verbandsgebiet des ZV-BUE bei rd. 145 m³ im Jahr (drei Personen Haushalt). Die jährliche Wassergebühr hierfür beträgt 382,15 € incl. gesetzliche Mehrwertsteuer.

Auf einen Tag bezogen zahlt beispielsweise ein drei Personenhaushalt 1,05 € für 397 Liter frisches Trinkwasser.



Verbrauchsgebühr je 1 m³ Trinkwasser beträgt:

      netto
(€/m³)
brutto
(€/m³) 
  seit 01.01.2018 je m³ 1,64 1,75

 

Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.01.2018 bei Verwendung von Wasserzählern mit:

  Dauerdurchfluss
(Q3)
Nenndurchfluss
(Qn)
netto
(€/Jahr)
brutto
(€/Jahr) 
bis 4 m³/h 2,5 m³/h 120,00 128,40
bis 10 m³/h 6 m³/h 240,00 256,80
bis 16 m³/h 10 m³/h 480,00 513,60
über 16 m³/h 10 m³/h 960,00 1.027,20





Mustergebührenbescheid



Die Jahresabrechnung für das gelieferte Trinkwasser erfolgt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung.

Die wichtigsten Positionen auf der Abrechnung verbunden mit den dazugehörigen Erklärungen können Sie beiliegendem Mustergebührenbescheid entnehmen.

Unser Mustergebührenbescheid »