Als öffentlich-rechtlicher Wasserzweckverband sind für die Büchelberger Gruppe die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern) bindend. Der ZV-BUE handelt somit ohne Gewinnerzielungsabsicht strickt nach dem Kostendeckungsprinzip. Dies bedeutet, dass für das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten und ansatzfähigen Kosten maßgebend sind.
In der Beitrags- und Gebührensatzung sind die Verbrauchs- und Grundgebühren veröffentlicht.
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Der Wasserpreis setzt sich aus Verbrauchs- und Grundgebühr zusammen.
Für TRINKWASSER von kontrollierter Qualität zahlen unsere Kunden*innen 0,25 Cent für 1 Liter. Inclusive der Jahresgebühr für den Wasserzähler und incl. der Mehrwertsteuer beträgt der Durchschnittspreis bezogen auf 1 m³ Trinkwasser 2,36 Euro.
Der durchschnittliche Wassergebrauch eines Haushaltes liegt im Verbandsgebiet des ZV-BUE bei rd. 145 m³ im Jahr (drei Personen Haushalt). Die jährliche Wassergebühr hierfür beträgt 343,- € incl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
Auf einen Tag bezogen zahlt beispielsweise ein drei Personenhaushalt 0,94 € für 397 Liter frisches Trinkwasser.
Verbrauchsgebühr je 1 m³ Trinkwasser beträgt: |
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| netto (€/m³) |
brutto (€/m³) |
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| ab 01.01.2026 | je m³ | 1,38 | 1,48 | |
| bis 31.12.2025 | je m³ | 1,64 | 1,75 | |
Die Grundgebühr beträgt seit dem 01.01.2018 bei Verwendung von Wasserzählern mit: |
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| Dauerdurchfluss (Q3) |
Nenndurchfluss (Qn) |
netto (€/Jahr) |
brutto (€/Jahr) |
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| bis | 4 m³/h | 2,5 m³/h | 120,00 | 128,40 |
| bis | 10 m³/h | 6 m³/h | 240,00 | 256,80 |
| bis | 16 m³/h | 10 m³/h | 480,00 | 513,60 |
| über | 16 m³/h | 10 m³/h | 960,00 | 1.027,20 |
Die Jahresabrechnung für das gelieferte Trinkwasser erfolgt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung.
Die wichtigsten Positionen auf der Abrechnung verbunden mit den dazugehörigen Erklärungen können Sie beiliegendem Mustergebührenbescheid entnehmen.