Entsprechend einer neuen gesetzlichen Vorgabe durch die EU wird ab dem 05.10.2025 bei jeder Überweisung und Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.
Sollten Abweichungen festgestellt werden, werden Ihnen diese angezeigt und Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung dennoch ausführen oder abbrechen möchten.
Die Empfängerüberprüfung ist somit eine neue Sicherheitsfunktion für Sie. Die Überprüfung läuft vollautomatisch und ist für Sie kostenfrei.
Die Büchelberger Gruppe als Kontoinhaber hat bei ihren Banken zusätzlich zu ihrer komplett ausgeschriebenen Bezeichnung nachfolgende Empfängernamen hinterlegt:
ZV Büchelberger Gruppe
ZV Wasserversorgung Büchelberger Gruppe
ZV WV Büchelberger Gruppe
Büchelberger Gruppe
Verwenden Sie einen dieser Namen bei Ihren Überweisungen an uns, werden bei der Empfängerüberprüfung keine Abweichungen festgestellt und die Überweisung läuft automatisch durch.
In der Zweckverbandsversammlung der Büchelberger Gruppe wurden im September 2022 und jetzt aktuell am 18.11.2025 aufgrund der erhobenen Verbesserungsbeiträge und wegen des neuen Kalkulationszeitraums die Gebühren neu berechnet. Dabei kommt es zu einer Senkung der Verbrauchsgebühr für Tarifabnehmer/Endverbraucher ab dem 01.01.2026 von bisher brutto 1,75 €/m³ auf nun brutto 1,48 €/m³.
Im Amtsblatt Nr. 48 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen wurde am 29.11.2025 veröffentlicht:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
Im Amtsblatt Nr. 40 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen wurde am 08.10.2022 veröffentlicht:
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS)
Wir machen aufmerksam und dürfen Sie über Auftragsgegenstand, Vergabeverfahren, Termine und vieles mehr informieren.
Die Büchelberger Gruppe und die Reckenberg-Gruppe veröffentlichen anbei gemeinsam die Auftrags-/Vergabebekanntmachungen »
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beinhaltet den Erfolgsplan (Erträge und Aufwendungen) und den Vermögensplan (Einnahmen und Ausgaben), Kreditaufnahmen für Investitionen, Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenkredite.
Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 3 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 17.01.2026 unter der Nr. 8 veröffentlicht.